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Geänderte Beitrags-Ordnung in Kraft gesetzt

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Geänderte Beitrags-Ordnung in Kraft gesetzt

Die auf der letzten Mitgliederversammlung am 30.09.2021 beschlossene Änderung der Beitragsordnung ist seit 1. Januar gültig.

Die wichtigsten Änderungen in Kürze:

  • Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, haben ihren Mitgliedsbeitrag bis zum 10.02. eines Jahres zu zahlen,
  • Mitglieder ab 18 Jahre werden grundsätzlich der Kategorie Erwachsene zugeordnet, wenn keine gültige Schul-/Studienbescheinigung o.ä. vorliegt.

HIER klicken, um zu den neuen Formularen zu gelangen.

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