
Die auf der letzten Mitgliederversammlung am 30.09.2021 beschlossene Änderung der Beitragsordnung ist seit 1. Januar gültig.
Die wichtigsten Änderungen in Kürze:
- Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, haben ihren Mitgliedsbeitrag bis zum 10.02. eines Jahres zu zahlen,
- Mitglieder ab 18 Jahre werden grundsätzlich der Kategorie Erwachsene zugeordnet, wenn keine gültige Schul-/Studienbescheinigung o.ä. vorliegt.
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